liebes expertenteam,
ein mitarbeiter (gesetzlich krankenversichert) erzielt bei einer regelmäßigen arbeitszeit von 40 wochenstunden ein monatliches bruttoarbeitsentgelt von 2.900 €.
für die dauer von zwei monaten nimmt er elternzeit in anspruch und arbeitet während dieser zeit im rahmen der zulässigen elternteilzeit nur noch 15 wochenstunden. dadurch reduziert sich sein regelmäßiges monatliches bruttoarbeitsentgelt für diese zwei monate auf unter 2.000 €. anschließend kehrt er wieder in die vollzeitbeschäftigung zurück.
ist für diese beiden monate der übergangsbereich nach § 20 abs. 2 SGB IV anzuwenden oder ist bei der prognose des regelmäßigen arbeitsentgelts die bereits feststehende rückkehr zur vollzeit zu berücksichtigen?
für Ihre mühe vielen dank.
freundliche grüße
kerstin werner