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  • 01
    Übergangsbereich bei zweimonatiger Elternteilzeit

    liebes expertenteam,

    ein mitarbeiter (gesetzlich krankenversichert) erzielt bei einer regelmäßigen arbeitszeit von 40 wochenstunden ein monatliches bruttoarbeitsentgelt von 2.900 €.


    für die dauer von zwei monaten nimmt er elternzeit in anspruch und arbeitet während dieser zeit im rahmen der zulässigen elternteilzeit nur noch 15 wochenstunden. dadurch reduziert sich sein regelmäßiges monatliches bruttoarbeitsentgelt für diese zwei monate auf unter 2.000 €. anschließend kehrt er wieder in die vollzeitbeschäftigung zurück.


    ist für diese beiden monate der übergangsbereich nach § 20 abs. 2 SGB IV anzuwenden oder ist bei der prognose des regelmäßigen arbeitsentgelts die bereits feststehende rückkehr zur vollzeit zu berücksichtigen?


    für Ihre mühe vielen dank.


    freundliche grüße


    kerstin werner

  • 02
    RE: Übergangsbereich bei zweimonatiger Elternteilzeit

    Sehr geehrte Frau Werner,
     
    bei der Prüfung der Frage, ob das Arbeitsentgelt im Übergangsbereich (Entgeltspanne seit dem 01.01.2026 zwischen 603,01 € und 2.000,00 €) liegt, ist vom regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen. Dabei ist grundsätzlich auf das Arbeitsentgelt abzustellen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat.
     
    Ob die maßgebenden Entgeltgrenzen regelmäßig im Monat oder nur gelegentlich unter- oder überschritten werden, ist bei Beginn der Beschäftigung und erneut bei jeder dauerhaften Veränderung in den Verhältnissen (z. B. Erhöhung oder Reduzierung des Arbeitsentgelts oder auch Erhöhung der Grenzen des Übergangsbereichs) im Wege einer vorausschauenden Betrachtung zu beurteilen. Dabei dürfen Änderungen des Arbeitsentgelts erst von dem Zeitpunkt an berücksichtigt werden, von dem an der Anspruch auf das neue Entgelt besteht.
     
    Mangels einer konkreten Definition einer „dauerhaften Veränderung“ durch die Spitzenverbände der Sozialversicherung ist nach unserem Verständnis davon auszugehen, dass eine „dauerhafte“ Über- oder Unterschreitung der maßgebenden (oben genannten) Entgeltgrenzen von mehr als einem Monat ggf. eine neue Beurteilung zur Folge hat.
     
    Aus unserer Sicht sind für die zweimonatige Elternteilzeit die besonderen Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Übergangsbereich bei zweimonatiger Elternteilzeit

    vielen dank, ich war mir nur zu 80-90 % sicher, dass es so sein müsste. das restliche ungute gefühl haben Sie mir genommen.

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