Liebes Expertenteam,
eine Mitarbeiterin, welche aktuell in Elternzeit ist, arbeitet nun von 01.10. befristet bis 31.07.2025 in Teilzeit in unserem Betrieb. Ab 01.08.2024 will sie dann wieder ihre alte Vollzeitstelle antreten.
Wenn ich eine vorausschauende Betrachtung für die Zeit von 01.10.2024 bis 30.09.2025 mache, liegt ihr durchschnittliches Entgelt unter 2.000€ pro Monat.
Kann ich sie dann für den gesamten Zeitraum der Teilzeitbeschäftigung im Übergangsbereich abrechnen oder muss ich jeden Monat bzw. zum Jahreswechsel eine neue vorausschauende Betrachtung machen?
Denn wenn ich z.B. den Betrachtungszeitraum 01.01.2025-31.12.2025 nehme, dann wäre sie im Durchschnitt über den 2.000€.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.