Hallo liebes Expertenteam,
wir haben eine Praktikantin (Anerkennungspraktikum im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin), die ihr Anerkennungsjahr (Berufspraktikum) für sechs Monate in Vollzeit bei uns absolviert. Als Praktikumsvergütung erhält sie 1.952,00 € monatlich, welche tariflich geregelt ist.
Ist hier der Übergangsbereich anzuwenden?
Weiterhin haben wir den Beitragsgruppenschlüssel 1111 und Personengruppenschlüssel 101 für sie hinterlegt.
Ist das so richtig?
Vielen Dank und freundliche Grüße