Hallo,
eine Mitarbeiterin ist bis zum 31.07.2026 Vollzeit Angestellt. Ab 01.08.2026 arbeitet sie Teilzeit. Mit dem ersten 01.08.2026 ist eine neue vorausschauende Beurteilung vorzunehmen. Das regelmäßige Arbeitsentgelt liegt monatlich unter 2000,00€. Rechnet man das monatliche Entgelt *12 und addiert die Jahressonderzahlung (TVÖD) liegt das jährliche Entgelt oberhalb der Übergangsbereich-Grenze. Werden die Beiträge in den Monaten ohne Einmalzahlungen nach der Formale des Übergangsbereiches berechnet und nur in dem Monat der Einmalzahlung nach den allgemeinen Regelungen? Oder ist generell der Übergangsbereich nicht anzuwenden? Ist die Einmalzahlungen anteilig für die Monate August bis Dezember zu berechnen?
Danke für Ihre Unterstützung.
MFG
LH Bezüge