Eine kurze Frage, über die ich heute gestolpert bin:
Hat ein sozialversicherungspflichtig angestellter GmbH-Geschäftsführer (kein Gesellschafter!) U1 Pflicht (und der Arbeitgeber somit Anspruch auf Erstattung nach dem AAG weil <30 Beschäftigte) oder nicht?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.