Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    U1-Pflicht oder Freiheit für einen Fremdgeschäftsführer einer GmbH?

    Eine kurze Frage, über die ich heute gestolpert bin:

    Hat ein sozialversicherungspflichtig angestellter GmbH-Geschäftsführer (kein Gesellschafter!) U1 Pflicht (und der Arbeitgeber somit Anspruch auf Erstattung nach dem AAG weil <30 Beschäftigte) oder nicht?

    Vielen Dank für Ihre Auskunft.

  • 02
    RE: U1-Pflicht oder Freiheit für einen Fremdgeschäftsführer einer GmbH?

    Guten Tag,
     
    GmbH-Geschäftsführer, sofern sie als Fremd- oder Minderheitsgesellschafter tätig sind, sind in das Umlageverfahren U2 integriert, so dass für diesen Personenkreis Umlagebeiträge zur U2 zu entrichten sind und auch Erstattungen in Fällen der Mutterschaft bei der zuständigen Einzugsstelle beantragt werden können.
    Vom U1-Verfahren sind sie jedoch ausgenommen, weil sie als Organmitglieder juristischer Personen arbeitsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern zählen. Ein Anspruch auf Erstattung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist somit ausgeschlossen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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