Hallo, ich habe eine Abiturientin, die in 2026 ihr Abitur abgelegt hat. Sie möchte im September und Oktober ein freiwilliges Praktikum absolvieren, für das sie eine Vergütung erhalten soll. Ab September 2027 wird sie voraussichtlich ein triales Studium beginnen. Das Bewerbungsverfahren für dieses Studium läuft noch. Kann die Praktikantin als kurzfristig Beschäftigte abgerechnet werden oder gilt es hier wie bei dualen Studenten als berufsmäßig?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!