Hallo Expertenteam,
ein Mitarbeiter von uns ist seit 01.01.2024 im Bezug Krankengeld und hat somit keine arbeitgeberseitigen Einnahmen. Nun hat er im September eine Prämie von 500,-- EUR erhalten.
Diese gilt in der Sozialversicherung als Einmalbezug und im steuerrechtlichen Bereich als sonstiger Bezug! Mir wird in der Probeabrechnung aber kein Sozialversicherungsbeitrag berechnet.
Unter welchen Voraussetzungen wird in diesem Fall kein Sozialversicherungsbeitrag abgezogen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Martina