Liebes Expertenteam,
ist als Arbeitgeber für eine telefonische Klärung von Unklarheiten im Zusammenhang mit den übermittelten eAU´s zwingend die SV-Nr. des Beschäftigten erforderlich oder reicht hierfür auch Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsname aus? Die Praxis hat gezeigt, dass es sehr unterschiedlich gehandhabt wird und manche einem nur Auskünfte erteilen, wenn die SV-Nr. genannt wird.
Viele Grüße
V. Schießl