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  • 01
    Teilzeitarbeiter in Deutschland - wohnhaft in der Schweiz

    Hallo, ich habe einen Teilzeitarbeiter - er hat die deutsche Staatsbürgerschaft und wohnt in der Schweiz. Er verdient bei mir 604,00 Euro und mir liegt eine Bestätigung einer dt. Krankenkasse über die Mitgliedschaft vor. Muss ich etwas beachten oder darf er als normaler Arbeitnehmer abgerechnet werden.

  • 02
    RE: Teilzeitarbeiter in Deutschland - wohnhaft in der Schweiz

    Hallo Frage aus Ehingen,
     
    die Sozialversicherungspflicht ist geprägt von dem Territorialitätsprinzip; dies bedeutet, dass Versicherungspflicht grundsätzlich in dem Land besteht, in dem auch die Arbeitsleistung erbracht wird. Dabei spielt es keine Rolle, wo der Arbeitnehmer wohnt, welche Staatsangehörigkeit er besitzt und wo der Arbeitgeber seinen Betriebssitz unterhält.
     
    Davon ausgehend, dass die betroffene Person neben der Beschäftigung in Deutschland
    keine weitere Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausübt (z.B. bei einem anderen Arbeitgeber),
    finden in Ihrem Sachverhalt die deutschen Rechtsvorschriften Anwendung.
     
    Da nach Ihrer Schilderung das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt oberhalb der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze liegt, besteht für die Dauer der Beschäftigung in Deutschland  Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht sowie grundsätzlich Kranken-, Pflegeversicherungspflicht. Die Regelungen des Übergangsbereichs sind zu beachten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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