Liebe Expert:innen,
wir haben folgenden Fall:
Ein Vater nimmt für einen Monat Elternzeit. Während dieser Elternzeit möchte er bei demselben Arbeitgeber in Elternteilzeit weiterarbeiten. Vor Beginn der Elternzeit war er in Vollzeit beschäftigt.
Unsere Frage:
Ist in diesem Fall eine Unterbrechungsmeldung erforderlich?
Nach unserer Einschätzung ist keine Unterbrechungsmeldung notwendig, da der Entgeltanspruch während der Elternteilzeit weiterhin besteht und sich lediglich die Arbeitszeit reduziert. Nach Ablauf des Monats Elternzeit (einschließlich der Elternteilzeit) kehrt der Mitarbeiter wieder in seine reguläre Vollzeitbeschäftigung zurück.
Vielen Dank !