Expertenforum - teilweises Beschäftigungsverbot / Urlaub

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  • 01
    teilweises Beschäftigungsverbot / Urlaub

    Hallo,

    kann ein Mitarbeiter der sich im teilweisen Beschäftigungsverbot befindet Urlaub beantragen?

    Der Mitarbeiter geht alle 14 Tage Montag bis Freitag 4,0 Stunden (vorher 8,0 Stunden). Könnte er Urlaub beantragen, wie müsste ich ihn dann vergüten? Mit 4,0 Stunden oder 8,0 Stunden und dem aktuellen Stundenlohn oder den Durchschnitt für die letzten 13 Wochen?


    VG

    XXX

  • 02
    RE: teilweises Beschäftigungsverbot / Urlaub

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Mitarbeiter kann für die Zeiten, in denen er noch der Arbeitstätigkeit nachgeht, auch Urlaub beantragen und vom Arbeitgeber wirksam gewährt bekommen. Zu vergüten sind dann die durch den Urlaub ausfallenden Arbeitsstunden (bei Ihnen also vier Stunden). Abzurechnen ist gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 BUrlG auf Grundlage des nunmehrigen höheren Stundenentgelts.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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