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  • 01
    Teilweises Beschäftigungsverbot bei Auszubildenden

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    für eine Auszubildende wurde ein teilweises Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Kann dies über die U2-Versicherung abgerechnet werden? Theoretisch könnte sie ja lernen. In anderen Fällen, bspw. Kind krank ist die Ausbildungsvergütung fortzuzahlen.


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!


     

  • 02
    RE: Teilweises Beschäftigungsverbot bei Auszubildenden

    Guten Tag,
     
    ein Beschäftigungsverbot kann auch teilweise ausgesprochen werden.
     
    Der Arbeitgeber muss die Ausbildungsvergütung für den Zeitraum fortzahlen, in dem die Schwangere wegen eines Beschäftigungsverbotes ganz oder teilweise nicht arbeitet (Mutterschutzlohn, § 11 Abs. 1 MuSchG). Arbeitgebern wird gezahlter Mutterschutzlohn auf Antrag im „U2-Verfahren“ von der Krankenkasse der Auszubildenden erstattet.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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