Sehr geehrte Damen und Herren,
für eine Auszubildende wurde ein teilweises Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Kann dies über die U2-Versicherung abgerechnet werden? Theoretisch könnte sie ja lernen. In anderen Fällen, bspw. Kind krank ist die Ausbildungsvergütung fortzuzahlen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!