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  • 01
    Teilrente mit 99,99% und Rentenversicherungsbeiträge

    Sehr geehrtes Team des Expertenforums,

    eine Mitarbeitende hat seit Mai 2025 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bezogen.

    Zum 1. Juni 2026 wurde diese auf eine Teilrenze mit 99,99% umgestellt. Die Mitarbeitende ist Jahr 1959 und damit hat sie die Regelaltersgrenze erreicht.

    Die Änderung der Sozialversicherungsschlüsselung wurde ab dem 1. Juni 2026 folgendermaßen vorgenommen: KV 1, RV 1, AV 2, PV 1 - Personengruppe 101.

    Aufgrund der bisherigen Voraussetzungen wurden folgende Schlüsselungen verwendet:

    KV 3, RV 3, AV 2, PV 1 - Personengruppe 119.

    Durch die Änderung ist sie nun wieder rentenversicherungspflichtig. Dies führte zu Verärgerung, da die Mitarbeitende der Meinung ist, dass keine Beiträge in der RV abzuführen sind.

    Alle Recherchen deuten jedoch daraufhin, dass die RV-Pflicht nun wieder besteht.

    Gibt es doch Ausnahmen?

    Vielen Dank und viele Grüße

  • 02
    RE: Teilrente mit 99,99% und Rentenversicherungsbeiträge

    Guten Tag,
     
    bezieht der Arbeitnehmer eine Teilrente und hat die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, ist die Beitragsgruppe „1111“ und der Personengruppenschlüssel „101“ zu verwenden.
     
    Bezieht der Arbeitnehmer eine Teilrente und hat die Regelaltersgrenze erreicht, ist die Beitragsgruppe „1121“ und der Personengruppenschlüssel „101“ korrekt.
     
    Beschäftigte, die eine Teilrente wegen Alters beziehen, unterliegen ohne jegliche Einschränkung der Rentenversicherungspflicht. Ihre Mitarbeiterin muss also weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, wenn sie die Teilrente beziehen möchte.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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