Sehr geehrtes Expertenforum,
nach der Neuregelung durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz besteht bei einer Teilrente wegen Alters von mehr als zwei Dritteln der Vollrente ab 01.01.2027 kein Anspruch mehr auf Krankengeld, d. h. der Beitragsgruppenschlüssel ist entsprechend zu schlüsseln.
Sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigten nach den Bezug einer Teilrente zu fragen oder gibt es eine andere Möglichkeit der Information von der Rentenversicherung/Krankenkassen, m. E. gab es bisher keine Verpflichtung der Beschäftigten dies beim Arbeitgeber anzuzeigen.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Andrea K.