Liebes Expertenteam,
wir bitten um eine fachliche Einschätzung zu folgender Fragestellung im Zusammenhang mit der gesetzlichen Unfallversicherung / Anmeldung bei der BG.
Wir betreuen eine Bildungseinrichtung, die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Umschulungen im Bahnwesen durchführt. Die Maßnahmen sind nach AZAV zertifiziert und werden unter anderem über Bildungsgutscheine bzw. Förderungen der Agentur für Arbeit und der Jobcenter finanziert.
Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Unfallversicherung haben wir unterschiedliche Auskünfte erhalten und möchten daher um eine fachliche Einschätzung bzw. Empfehlung zur praktischen Vorgehensweise bitten.
Insbesondere stellen sich folgende Fragen:
Wie sind Teilnehmer von AZAV-geförderten Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen hinsichtlich der gesetzlichen Unfallversicherung zu erfassen bzw. anzumelden?
Ist eine namentliche Meldung jedes einzelnen Teilnehmers erforderlich oder genügt die Mitteilung der Teilnehmerzahlen im Rahmen der Beitrags- bzw. Jahresmeldung?
Welche Melde- und Dokumentationspflichten bestehen für den Bildungsträger?
Falls eine individuelle Anmeldung erforderlich ist:
Bei welcher Stelle hat diese zu erfolgen?
In welcher Form sollte die Anmeldung vorgenommen werden?
Welche Unterlagen oder Nachweise sind hierfür vorzuhalten?
Gibt es besondere Regelungen für Teilnehmer, die durch die Agentur für Arbeit oder Jobcenter gefördert werden?
Da wir hierzu unterschiedliche Informationen erhalten haben, wären wir für eine rechtliche bzw. praxisnahe Einschätzung dankbar, insbesondere hinsichtlich einer rechtssicheren und möglichst administrativ effizienten Vorgehensweise.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen