Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Teilnehmer Im Rahmen geförderter Qualifizierungsmaßnahmen

    Liebes Expertenteam,


    wir bitten um eine fachliche Einschätzung zu folgender Fragestellung im Zusammenhang mit der gesetzlichen Unfallversicherung / Anmeldung bei der BG.


    Wir betreuen eine Bildungseinrichtung, die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Umschulungen im Bahnwesen durchführt. Die Maßnahmen sind nach AZAV zertifiziert und werden unter anderem über Bildungsgutscheine bzw. Förderungen der Agentur für Arbeit und der Jobcenter finanziert.


    Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Unfallversicherung haben wir unterschiedliche Auskünfte erhalten und möchten daher um eine fachliche Einschätzung bzw. Empfehlung zur praktischen Vorgehensweise bitten.


    Insbesondere stellen sich folgende Fragen:


    Wie sind Teilnehmer von AZAV-geförderten Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen hinsichtlich der gesetzlichen Unfallversicherung zu erfassen bzw. anzumelden?

    Ist eine namentliche Meldung jedes einzelnen Teilnehmers erforderlich oder genügt die Mitteilung der Teilnehmerzahlen im Rahmen der Beitrags- bzw. Jahresmeldung?

    Welche Melde- und Dokumentationspflichten bestehen für den Bildungsträger?

    Falls eine individuelle Anmeldung erforderlich ist:

    Bei welcher Stelle hat diese zu erfolgen?

    In welcher Form sollte die Anmeldung vorgenommen werden?

    Welche Unterlagen oder Nachweise sind hierfür vorzuhalten?

    Gibt es besondere Regelungen für Teilnehmer, die durch die Agentur für Arbeit oder Jobcenter gefördert werden?


    Da wir hierzu unterschiedliche Informationen erhalten haben, wären wir für eine rechtliche bzw. praxisnahe Einschätzung dankbar, insbesondere hinsichtlich einer rechtssicheren und möglichst administrativ effizienten Vorgehensweise.


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


    Mit freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Teilnehmer Im Rahmen geförderter Qualifizierungsmaßnahmen

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft ausschließlich Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung, zu denen wir im Rahmen dieses sozialversicherungsrechtlichen Forums keine Auskunft geben können. Für eine rechtssichere Auskunft empfehlen wir den für Ihre Einrichtung zuständigen Unfallversicherungsträger (BG) einzubinden.

    Gerne geben wir aber eine allgemeine Einschätzung zur Sachlage:
    Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer geförderten arbeitsmarktpolitischen Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (z. B. Förderung der beruflichen Weiterbildung, Maßnahmen bei einem
    Träger ggf. einschließlich betrieblicher Anteile, Maßnahmen für Selbständige, außerbetriebliche Ausbildung) sind während dieser Zeiten gegen Unfall versichert.
     
    Der Maßnahmeträger ist als Sachkostenträger dem Unternehmer gleichgestellt (vgl. § 136 Abs. 3 Nr. 3 SGB VII) und hat den Unfallversicherungsschutz sicherzustellen. Für Versicherungsfälle im Rahmen der Teilnahme an einer geförderten arbeitsmarktpolitischen Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit ist der Unfallversicherungsträger zuständig, bei dem der Sachkostenträger (Träger der beruflichen Bildungsmaßnahme - Bildungsstätte - oder der Träger der Arbeitsgelegenheit - Betrieb) Mitglied ist.
     
    Aus unserer Sicht ist deshalb eine individuelle, namentliche Anmeldung zur Unfallversicherung durch Sie als Anbieter der geförderten Qualifizierungsmaßnahme zu erstellen. Eine Meldung im Rahmen von Jahresmeldungen ist nicht ausreichend.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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