Eine Mitarbeiterin hat ein Teil-Beschäftigungsverbot vom Arzt erhalten und arbeitet bis zum Mutterschutz nur noch 5 Stunden täglich statt 8.
- Wie verhält es sich mit bereits genehmigtem Urlaub im Zeitraum des Teil-Beschäftigungsverbots? Muss der Zeitraum für das BV gesplittet an die Krankenkasse gemeldet werden, also mit Unterbrechung durch den Urlaub?
- Können während der BV Überstunden durch Gleittage abgebaut werden? Falls ja, wie muss dies an die KK gemeldet werden? Oder ist das nicht möglich?