Guten Tag,
während einer stufenweisen Wiedereingliederung einer bei Ihnen versicherten Person wurde aus Unwissenheit angekreuzt, dass für die geleisteten Stunden ein Teilarbeitsentgelt gezahlt werden soll. Der Arbeitgeber dachte, das wäre so üblich.
ich frage mich, wie ich das abrechnen muss. Beende ich dann die Unterbrechung wegen Bezug von Krankengeld ? An sich läuft das Krankengeld ja noch weiter, die stufenweise Wiedereingliederung läuft vom 24.08.-18.09.2026. Wird das Krankengeld entsprechend gekürzt ?
Kann man ggfs. den Vordruck noch korrigieren und sagen, dass kein Teilentgelt gezahlt wird ?