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  • 01
    Teil-Arbeitsentgelt während einer stufenweisen Wiedereingliederung

    Guten Tag,


    während einer stufenweisen Wiedereingliederung einer bei Ihnen versicherten Person wurde aus Unwissenheit angekreuzt, dass für die geleisteten Stunden ein Teilarbeitsentgelt gezahlt werden soll. Der Arbeitgeber dachte, das wäre so üblich.


    ich frage mich, wie ich das abrechnen muss. Beende ich dann die Unterbrechung wegen Bezug von Krankengeld ? An sich läuft das Krankengeld ja noch weiter, die stufenweise Wiedereingliederung läuft vom 24.08.-18.09.2026. Wird das Krankengeld entsprechend gekürzt ?


    Kann man ggfs. den Vordruck noch korrigieren und sagen, dass kein Teilentgelt gezahlt wird ?

     

  • 02
    RE: Teil-Arbeitsentgelt während einer stufenweisen Wiedereingliederung

    Halo ES,


    während der stufenweisen Wiedereingliederung besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit und der Arbeitnehmer hat grundsätzlich einen Anspruch auf Krankengeld. Der Arbeitgeber ist während dieser Zeit nicht zur Entgeltzahlung verpflichtet. Daher sind vom Arbeitgeber in dieser Zeit auch keine Beiträge zu entrichten.


    Zahlt hingegen der Arbeitgeber aufgrund der tatsächlich ausgeübten Beschäftigung während der stufenweisen Wiedereingliederung eine (Teil-)Vergütung für die erbrachte Arbeitsleistung, handelt es sich dabei um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt und wird auf die Höhe des Krankengeldzahlbetrages angerechnet.


    Diese Zahlung gilt nicht als Zuschuss zum Krankengeld. Dementsprechend kommen die Regelungen des § 23c Sozialgesetzbuch (SGB) IV beitragsrechtlich für diese Zahlungen nicht zur Anwendung. Das während der stufenweisen Wiedereingliederung beitragspflichtige Arbeitsentgelt ist in der nächsten Entgeltmeldung zu berücksichtigen.


    Wir empfehlen Ihnen, Kontakt mit der betreffenden Krankenkasse aufzunehmen, um die Umsetzung der Korrektur, dass während der Weidereingliederungsmaßnahme kein Teilarbeitsentgelt gezahlt wird mit dieser abzustimmen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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