Liebes Expertenteam,
ein Arbeitgeber von uns möchte einen Praktikanten für drei Monate zur Berufsorientierung beschäftigen. Der Praktikant soll lediglich ein Taschengeld in Höhe von 300 € sowie Kost und Logis frei erhalten. Muss dieser Personalfall bei der Sozialversicherung angemeldet werden und wie sieht es steuerrechtlich mit der Kost und Logis frei aus? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen aus Detmold