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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    tarifliche Zahlung 2 Monatsgehälter an Erbin des Arbeitnehmers

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    ein Mitarbeiter ist verstorben. Laut unserem Tarif bekommt die Erbin den restlichen Monat und 2 Monatsgehälter gezahlt. Ist der gesamte Betrag beitragsfrei oder nur die 2 Monatsgehälter oder besteht gar keine Beitragsfreiheit?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

  • 02
    RE: tarifliche Zahlung 2 Monatsgehälter an Erbin des Arbeitnehmers

    Guten Tag,


    bei Entgeltzahlungen für verstorbene Mitarbeiter ist zu unterscheiden zwischen dem Lohn, der auf die aktive Beschäftigung des Arbeitnehmers entfällt (Nachzahlung von laufendem Entgelt oder Einmalzahlungen) und Zahlungen, die über den Todestag hinaus geleistet werden (z. B. Sterbegeld an die Hinterbliebenen).

    Beitragspflichtig als Arbeitsentgelt für eine aktive Beschäftigung ist das für die Arbeitsleistung bis zum Todestag gezahlte Arbeitsentgelt (z. B. Mehrarbeitsstunden), unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung.


    Entgeltzahlung für Zeiträume nach dem Tod des Arbeitnehmers an den Erben unterliegen nicht der Beitragspflicht, da es hier an der entgeltlichen Beschäftigung als Voraussetzung der Sozialversicherungspflicht fehlt.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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