Sind bei einer Systemwechselabmeldung mit Grund 36 auch die Bruttoarbeitsentgelte der Arbeitnehmer zu melden?
Vielen Dank!
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Sind bei einer Systemwechselabmeldung mit Grund 36 auch die Bruttoarbeitsentgelte der Arbeitnehmer zu melden?
Vielen Dank!
Guten Tag,
bei einer Abmeldung Grund „36 - Wechsel des Entgeltabrechnungssystems“ sind alle Entgelte der Mitarbeitenden bis zum Ereignistag zu melden.
Bei der nächsten Entgeltmeldung sind dann die Entgelte ab dem Wechsel zu übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Vielen Dank! Eine Systemwechselabmeldung ist aber ja optional. Wenn diese nicht gemacht wird, werden dann bei einem Austritt eines Arbeitnehmers nicht auch die Entgelte vor dem Systemwechsel vom neuen Lohnabrechner mit gemeldet?
Guten Tag,
es ist sicherzustellen, dass ohne einen gemeldeten Systemwechsel, alle Entgelte mit einer Jahresmeldung oder bei einer Abmeldung übermittelt werden.
Konkrete Fragen dazu, sollten Sie mit Ihrem neuen Lohnabrechner besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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