Bei uns im Haus werden Zuschläge grundsätzlich erst zwei Monate später ausbezahlt.
Meine Frage ist, ob diese Regelung auch im Krankheitsfall gilt oder ob hierbei nach dem Entstehungsprinzip abgerechnet werden muss.
Wie verhält es sich bei Einmalzahlung? Eine AN ist seit dem 25.02 im Krankengeldbezug und erhält jetzt mit der Mai Abrechnung eine Prämie ausbezahlt. Ist diese im Mai beitragsfrei?