Bitte um Info, wie ich einen höherverdienenden Mitarbeiter (freiw. Versichert) in der SV schlüsseln muss und welche Personengruppe vorgegegben werden muss, wenn der MA neben seinerTeilrente voll bei uns weiterarbeitet. (noch kein Regelalter!)
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SV Schlüsselung / Personengruppe Flexirente
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RE: SV Schlüsselung / Personengruppe Flexirente
Sehr geehrte Frau Muth,
bei Beschäftigten, die eine Teilrente beziehen und als höherverdienende Arbeitnehmer freiwillig gesetzlich versichert sind, verbleibt es bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze bei der Personengruppe „101“ und der Beitragsgruppe „9111“, sofern Sie die freiwilligen Beiträge im Firmenzahlverfahren abführen. Zahlt der Arbeitnehmer die freiwilligen Beiträge als Selbstzahler an seine Krankenkasse, ist die Beitragsgruppe „01101“ maßgeblich.
Wird die Regelaltersgrenze erreicht und verbleibt es bei der Teilrente, ist die Personengruppe „101“ und die Beitragsgruppe „9121“ bzw. „0121“ zu verwenden, da die Arbeitslosenversicherungspflicht für den Mitarbeiter ab diesem Zeitpunkt entfällt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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