Sehr geehrte Damen und Herren,
folgender Sachverhalt ist für uns zu klären:
Ein Unternehmer hat ein Gewerbe im Nebenerwerb angemeldet und ist gleichzeitig in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt.
Aktuell erzielt der Gewerbebetrieb einen Gewinn von etwa 500 €/Monat, der Bruttolohn aus dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beträgt 2.000 €/Monat.
Im Gewerbebetrieb sind zudem zwei Mitarbeiter als Minijobber und zwei Mitarbeiter als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte angestellt.
Wie ist die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung in diesem Fall vorzunehmen, insbesondere im Hinblick auf einen steigenden Gewinn aus dem Gewerbebetrieb?
Welche Kriterien sind heranzuziehen, damit die Einstufung des Unternehmers als Arbeitnehmer weiterhin bestehen bleibt?
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Ines Milker