Hallo zusammen,
ich bin gerade bei einer Prüfung der Entgeltabrechnung und hätte eine kurze Frage zur Beitragsoptimierung:
Gibt es bei der Gewährung eines klassischen, zusätzlichen Urlaubsgelds von 1.000 €(Abrechnung als 1x jährlicher Festbetrag / sonstiger Bezug, unabhängig von der BBG) irgendwelche sozialversicherungsrechtlichen Privilegien oder Sonderregelungen im Vergleich zum laufenden Bezug?
Falls nein: Wird in der Praxis eine andere Bezeichnung statt des "Urlaubsgeld" empfohlen?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung!