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  • 01
    SV-rechtliche Behandlung Reisekostenerstattungen bei Anwendung der Aktivrente

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ist es korrekt, dass die Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit des Aktivrentners zwar steuerfrei gem. § 3 Nr. 21 EStG ist, sofern der Betrag von 2.000 € dadurch nicht überschritten ist, jedoch die Sozialversicherungspflicht in bestimmten SV-Zweigen nach sich zieht?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

  • 02
    RE: SV-rechtliche Behandlung Reisekostenerstattungen bei Anwendung der Aktivrente

    Guten Tag,
     
    im Rahmen der Aktivrente sind 2.000 Euro/Monat steuerfrei. Auf die Sozilaversicherung haben die besonderen steuerrechtlichen Regelungen der Aktivrente keinen Einfluß.
     
    Ganz allgemein gilt, dass Zuschüsse, Zulagen oder andere lohnsteuerfreie Einnahmen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt gezahlt werden, nicht der Sozialversicherungsbeitragspflicht unterliegen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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