Sehr geehrte Damen und Herren,
ist es korrekt, dass die Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit des Aktivrentners zwar steuerfrei gem. § 3 Nr. 21 EStG ist, sofern der Betrag von 2.000 € dadurch nicht überschritten ist, jedoch die Sozialversicherungspflicht in bestimmten SV-Zweigen nach sich zieht?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.