Guten Tag,
wir beschäftigen einen Mitarbeiter auf Minijob-Basis mit RV-Beitrag (SV-Schlüssel 6100). Dieser übt eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung aus bei der die RV-BBG für die letzten 3 Jahre allein durch die SV-pflichtige Hauptbeschäftigung vollständig ausgeschöpft wurde.
Der Mitarbeiter fordert uns auf, ein Antrag auf zu Unrecht gezahlte RV-Beiträge aus dem Minijob Arbeitsverhältnis, auszufüllen und bei der Minijob-Zentrale einzureichen.
Ist dieses Vorgehen korrekt? Denn in der Regel heißt es das ein Minijob nicht mit dem Haupt-AV zusammengerechnet wird.
Sofern wir diesen Antrag ausfüllen müssen, darf der AG dann auch die abgeführten pauschalen RV-AG-Beiträge zurückfordern?
Besten Dank.
MfG
HR-Sozialversicherung