Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin von uns war bis 01.03.2026 in Elternzeit (SV-pflichtig.
Vom 23.09.2024 bis 01.03.2026 hat Sie Teilzeit während Elternzeit (geringfügig) gearbeitet
Nach dem Ende der EZ also ab 02.03.2026 arbeitet Sie weiterhin geringfügig.
Ich würde folgende SV Meldungen erstellen:
Meldegrund 31 bei AOK 22.09.2024
Meldegrund 11 bei Knappschaft 23.09.2024
Elternzeitmeldung ist nicht erforderlich, da geringfügige Beschäftigung während EZ
Meldegrund 50 bei Knappschaft 23.09.2024 bis 31.12.2024