Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

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  • 01
    SV Meldung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    unsere Mitarbeiterin war vor der Elternzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt und befand sich vom 27.06.2023 bis 28.02.2025 in Elternzeit.


    Während der Elternzeit übte sie vom 01.11.2023 bis 28.02.2025 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung beim selben Arbeitgeber aus. Ab dem 01.03.2025 wird die Beschäftigung wieder sozialversicherungspflichtig ausgeübt.


    Nach meiner Einschätzung wären folgende Meldungen zu erstellen:


    Abmeldung Grund 31 zum 31.10.2023 bei der Krankenkasse (AOK)

    Anmeldung Grund 11 zum 01.11.2023 bei der Minijob-Zentrale

    Elternzeit-Beginnmeldung Grund 17 zum 27.06.2023

    Elternzeit-Endemeldung Grund 37 zum 28.02.2025

    Abmeldung Grund 31 zum 28.02.2025 bei der Minijob-Zentrale

    Anmeldung Grund 11 zum 01.03.2025 bei der AOK


    Ist diese Meldereihenfolge korrekt?

  • 02
    RE: SV Meldung

    Guten Tag,
     
    Ihre Einschätzung zu den erforderlichen SV-Meldungen ist aus unserer Sicht genau richtig.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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