Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten als Arbeitgeber die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer Studentin klären.
Die Mitarbeiterin/Studentin hat ihr Physician-Assistant-Studium am 01.09.2023 begonnen und ist während der gesamten nachfolgend genannten Praxisphase weiterhin an der Hochschule immatrikuliert.
Das Praktische Jahr ist Bestandteil des Studiums und laut Studien-/Prüfungsordnung vorgeschrieben. Die Studentin soll dieses vom 21.09.2026 bis zum 27.06.2027 in unserem Unternehmen/Krankenhaus absolvieren.
Für die praktische Tätigkeit wird ein Arbeitsentgelt in Höhe von 600 Euro gezahlt.
Wir sind unsicher, ob dieses Praktische Jahr sozialversicherungsrechtlich als vorgeschriebenes Zwischenpraktikum während des Studiums einzustufen ist.
Vielen Dank.