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  • 01
    Stundensatz für AU-Zeitraum

    Guten Tag,


    bei uns stellt sich die Frage welche Stunden für eine AU gutzuschreiben sind.

    Als Beispiel sei ein Arbeitnehmer gegeben, der für 32h/Woche angestellt ist.

    Bei einer 5-Tage Woche käme man somit theoretisch auf 6,4h/Tag als Soll-Zeit.


    In der Realität - so auch bei uns - weichen die tatsächlichen Dienstzeiten an einzelnen Tagen natürlich auch einmal ab und werden über den Dienstplan kommuniziert.

    Am Ende der Woche bzw. spätestens zum Monatsende wird angestrebt das trotz aller Verschiebungen wieder die nötigen Stunden erreicht wurden.


    Nun hat sich die Mitarbeiterin arbeitsunfähig gemeldet, der betreffende Tag hätte ihr laut Dienstplan 8h Arbeitszeit netto eingebracht.

    Was ist hier anzusetzen?

    a) die Stunden für die geplante Schicht, die sie gearbeitet hätte

    b) nur der Durchschnitt (6,4h)?

     

  • 02
    RE: Stundensatz für AU-Zeitraum

    Guten Tag Herr Pötzsch,


    es gilt das Lohnausfallprinzip im Rahmen der Entgeltfortzahlung, d.h. es ist exakt zu ermitteln welche Stunden durch die Arbeitsunfähigkeit ausgefallen sind und ansonsten gearbeitet worden wären. Fällt die Arbeitsunfähigkeit auf einen Tag, für den laut verbindlichem Dienstplan eine 8-Stunden-Schicht vorgesehen war, sind daher 8 Stunden zu vergüten und nicht lediglich die rechnerische Durchschnittsarbeitszeit von 6,4 Stunden. Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit spielt vor allem dann eine Rolle, wenn keine konkrete Arbeitszeit festgelegt war oder sich die ausgefallene Arbeitszeit nicht anderweitig bestimmen lässt.


    Viele Grüße

    Ihr Fachexperte für Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Stundensatz für AU-Zeitraum

    Werte Fachexperten,


    vielen Dank für Ihre rasche Rückmeldung.


    Den Ausführungen entnehme ich das wir somit zweiteilig bewerten müssen.

    A) für bereits fix im Dienstplan verplante Zeiträume mit den dort geplanten Stunden, die der Mitarbeiter theoretisch gehabt hätte.

    B) (gerade bei länger andauernden AU irgendwann relevant) jene Zeiträume für die mit Auftreten der AU noch kein Dienstplan bestand mit dem Durchschnitt (hier 6,4h) pro Tag.


    Was ist mit Wochen, die ggfs für den Mitarbeiter noch nicht vollständig geplant sind? Dort müsste doch m.E. dann tageweise separat bewertet werden. Geplante Tage nach a), noch ungeplante Tage nach b), oder liege ich hier falsch?

  • 04
    RE: Stundensatz für AU-Zeitraum

    Guten Tag,


    richtig. Das Lohnausfallprinzip verlangt eine konkrete Heranziehung der ausgefallenen Arbeitszeit wo dies möglich ist.


    Viele Grüße

    Ihr Fachexperte für Arbeitsrecht

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