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  • 01
    Stundensatz bei Krank im Urlaub

    Guten Tag,

    wie ist bei einer AU zu verfahren, wenn der Mitarbeiter während des Urlaubs erkrankt?

    Hier bekommt er die Urlaubstage bekanntlich zurück.

    Welcher Stundensatz ist dann in der Lohnabrechnung für die Urlaubstage anzusetzen, die durch die AU "hinfällig" wurden?


    Beispiel:

    Mitarbeiter ist Montag und Dienstag regulär geplant (Dienst a 8h netto) und steht ab Mittwoch auf Urlaub.

    Nun kommt ab Dienstag bis Sonntag eine AU.

    Gem. Ausfallprinzip bekommt er für den Dienstag 8h gutgeschrieben.

    Was ist mit Mittwoch-Freitag?

  • 02
    RE: Stundensatz bei Krank im Urlaub

    Guten Tag,


    das Lohnausfallprinzip gilt auch für ungeplante Tage (etwa wegen Arbeitsunfähigkeit im Urlaub oder bei längerfristiger Krankheit). Sie müssen als Arbeitgeber anhand der Soll-Arbeitszeit ohne Urlaub und Krankheit eine Prognose vornehmen, ob und wann der Mitarbeiter in der Woche noch ohne Urlaub und Krankheit gearbeitet hätte. Bspw: Wenn der Mitarbeiter sonst 5 Tage die Woche je 8 Stunden geplant wird, sind für Mittwoch bis Freitag jeweils 8 Stunden als Entgeltfortzahlung auszuzahlen.


    Viele Grüße

    Ihr Fachexperte für Arbeitsrecht

     

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