Sehr geehrtes Team,
unser MA (sv-pflichtig, PGR 1111) möchte einen Timeout-Vertrag für 1 Jahr Freistellung mit einem geringen Gehalt >1000 und <2.000 Euro abschließen.
Er möchte die Zeit nutzen und sein Vollzeit - Masterstudium machen (Dauer insgesamt 1,5 Jahre = 3 Semester).
Da er in diesem Jahr (während Timeout ab 01.10.2024) Vollzeit studiert – müssten wir ihn von der PGR 101, in die PGR 106 schlüsseln, richtig (da Vollzeitstudium und er als überwiegend Student gilt)?
SV-Schlüssel wäre 0100 (als Vollzeitstudent)? Aber doch nur, wenn der Mitarbeiter sich entschließt, die „ehemals Gleitzonenregelung“ nicht anzuwenden?
Wie wäre die SV-Schlüsselung, wenn nach der Gleitzone für die Rentenversicherung abgeführt werden soll? Wie wäre die Schlüsselung für die Rentenabführung?
Nach diesem Jahr Time Out würde der MA wieder zu 100% (40h/Woche) lt. seinem regulären Arbeitsvertrag tätig werden. Da er aber das letzte Semester (seines Masterstudiums) abschließen will, sollten wir ihn das halbe Jahr mit der PGR106, 0100, schlüsseln? Und ihn über eine befristete Teilzeitstelle (max. 20h/Woche) arbeiten lassen?
Nach diesen insgesamt 1,5 Jahren würde er wieder regulär mit 40h/Woche arbeiten und somit den PGR 101, 1111, erhalten, richtig?
Gilt es sonst noch etwas zu beachten?
Danke und beste Grüße
D.R.