Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben eine Studentin, die bei uns am 01.10.2026 anfängt.
Aufgrund der Höhe vom Entgelt <603,00 € hätten wir sie geringf. Beschäftigt angelegt, auch wenn die Kriterien einer Werkstudentin entsprechen, da hier das Entgelt das ausschlaggebende für die Schlüsselung ist.
Mit Abgabe der Personalunterlagen haben wir festgestellt, dass ein weiteres Beschäftigungsverhältnis auf geringf. Basis ausgeübt mit 200 € im Monat ausgeübt wird.
Wenn beide Entgelte zusammengerechnet werden, würde wir über die 603,00 €.
1. Müssen aufgrund der Überschreitung beide Arbeitgeber die Umstellung auf Werkstudent vornehmen oder welche Besonderheiten sind hier zu beachten?
2. Wenn die Stundenanzahl so reduziert wird, dass beide Beschäftigungsverhältnisse unter den 603,00 € bleiben, können beide Arbeitgeber die Abrechnung auf geringf. Basis vornehmen?
Danke vorab.