Hallo,
ein Mandant möchte eine Studentin einstelle, sie hat einen Chinesischen Pass, hat die Taiwanesische Staatsbürgerschaft und Studiert in England. Kann sie als Werkstudentin in Deutschland Arbeiten? Was muss SV-Rechtlich und Arbeitsrechtlich berücksichtigt werden?
Ich hoffe mir kann geholfen werden :)
Vielen Dank im Voraus