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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Studentin aus nicht EU-Staaten

    Hallo,

    ein Mandant möchte eine Studentin einstelle, sie hat einen Chinesischen Pass, hat die Taiwanesische Staatsbürgerschaft und Studiert in England. Kann sie als Werkstudentin in Deutschland Arbeiten? Was muss SV-Rechtlich und Arbeitsrechtlich berücksichtigt werden?


    Ich hoffe mir kann geholfen werden :)


    Vielen Dank im Voraus

  • 02
    RE: Studentin aus nicht EU-Staaten

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Zunächst muss geklärt werden, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Studentin in Deutschland arbeiten darf. Die Beantwortung dieser Frage ist sehr von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig. Empfehlenswert ist, dass Sie hierzu Kontakt mit der Bundesagentur für Arbeit aufnehmen, um sich im Einzelfall beraten zu lassen.


    Arbeitsrechtlich gelten für die Beschäftigung als Werkstudentin keine Besonderheiten. Es handelt sich um ein (häufig befristetes) Teilzeitarbeitsverhältnis. Das heißt, die Werkstudenten haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie andere „normale“ Arbeitnehmer auch. Empfehlenswert ist, klarzustellen, dass auf das Arbeitsverhältnis deutsches Recht Anwendung findet.


    Zu den sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen melden sich unsere Experten auf diesem Gebiet nochmals gesondert bei Ihnen.


    Für weitere Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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