Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten eine Vollzeitstudentin auf kurzfristige Beschäftigung anstellen.
Die Dame ist immatrikuliert. Die Beschäftigung bei uns im Unternehmen ist für einen Monat befristet. Die Studentin hatte vom September 2025 bis Februar 2026 eine Beschäftigung als Werkstudentin. Diese Beschäftigung wird allerdings seit dem 01.03.2026 nicht mehr ausgeführt.
Bin ich recht in der Annahme, dass die Werkstudentenbeschäftigung und die kurzfristige Beschäftigung nichts miteinander zu tun haben.
Ebenfalls noch eine weitere Frage, eine kurzfristige Beschäftigung, eine geringfügige Beschäftigung und Vollzeitstudent gleichzeitig kann ebenfalls ausgeführt werden.
Vielen Dank für eine Rückmeldung.