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  • 01
    Studenten und Beschäftigung

    Liebes Fachteam,

    ich hätte wieder mal eine Frage bezüglich Studenten und kurzfristige Beschäftigung.

    Wir möchten eine Studentin (Onlinestudium; Selbststudium) die gesetzlich krankenversichert ist als kurzfristige Beschäftigte anstellen.

    Ist das so möglich da es ein Selbst bzw. Onlinestudium ist?

    Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.

     

  • 02
    RE: Studenten und Beschäftigung

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich liegt eine kurzfristige Beschäftigung vor, wenn die Beschäftigung gelegentlich ausgeübt wird und im Laufe eines Kalenderjahres auf eine Dauer von maximal drei Monaten (90 Kalendertagen) oder 70 Arbeitstage begrenzt ist und keine Berufsmäßigkeit gegeben ist.
    Eine Beschäftigung wird berufsmäßig ausgeübt, wenn sie für den Beschäftigten nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist und das Entgelt mehr als 603 Euro im Monat beträgt. 
     
    Die Berufsmäßigkeit der Beschäftigung ist nicht zu prüfen, wenn die Beschäftigung bereits infolge Überschreitens der Zeitgrenzen als nicht geringfügig anzusehen ist. Bei der Prüfung der Berufsmäßigkeit werden nur Beschäftigungen mit einem monatlichen Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze berücksichtigt.
     
    Bestimmte Personengruppen können von vornherein nicht als kurzfristig Beschäftigte angestellt werden, weil sie als berufsmäßig gelten. Dazu zählen:
     
    •           Personen, die Leistungen von der Arbeitsagentur erhalten oder die dort als arbeitsuchend gemeldet sind
    •           Mütter und Väter, die während ihrer Elternzeit befristet arbeiten
    •           Personen, die während eines unbezahlten Urlaubs befristet tätig sind
    •           Schulabgänger zwischen Schulende und Berufsausbildung oder Beschäftigungsaufnahme
    •           Schulabgänger zwischen Schulende und Bundesfreiwilligendienst/freiwilligem Wehrdienst
     
    In dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt gelten die allgemeinen Regelungen.
     
    Ist die Beschäftigung nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und beträgt das Entgelt mehr als 603 EUR im Monat, ist eine kurzfristige Beschäftigung nicht möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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