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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Studenten und Beschäftigung

    Sehr geehrtes Fachfragen Team,


    wir bekommen ab Freitag einen Studenten in unser Unternehmen als kurzfristig Beschäftigter.

    Er ist Stunden und auch immatrikuliert.

    Er ist aber auch an einer Grundschule auf Honorarbasis angestellt.

    Ist das für die kurzfristige Beschäftigung schädlich?

    Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.

  • 02
    RE: Studenten und Beschäftigung

    Guten Tag,
     
    wir unterstellen, dass die Honorartätigkeit nebenberuflich selbstständig ausgeübt wird. Auch Studenten können kurzfristig beschäftigt werden.
     
    Neben einer Selbstständigkeit kann eine kurzfristige Beschäftigung, die im Voraus auf maximal drei Monate oder auf 70 Arbeitstage befristet ist, ausgeübt werden, sofern keine weiteren anrechenbaren
    befristeten Beschäftigungen vorliegen. Eine Zusammenrechnung von kurzfristigen Beschäftigungen mit kurzfristigen selbstständigen Tätigkeiten findet nicht statt.
     
    Berufsmäßigkeit wir in dieser Konstellation nicht unterstellt.
     
    Es ist daher davon auszugehen, dass die Honorartätigkeit keine Auswirkung auf die kurzfristige Beschäftigung hat.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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