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  • 01
    Studenten Masterarbeit und Arbeitskraft

    Hallo, wenn ein Stundent gleichzeitig seine vorgeschriebene Masterarbeit mit 20 Std/Woche leistet und zusätzlich noch Arbeitleistung erbringen möchte mit 20 Std/Woche, beides gegen Entgelt, wie ist das zu bewerten in der SV ? oder muss man was abschätzen und alles SV pflichtig machen? Oder welche Regele gilt in diesem Fall? VG M. S.

  • 02
    RE: Studenten Masterarbeit und Arbeitskraft

    Guten Tag,
     
    Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Masterarbeit in einen Betrieb begeben und in dieser Zeit neben der Masterarbeit keine für den Betrieb verwertbare Arbeitsleistung erbringen, gehören nicht zu den abhängigen Beschäftigten.
    Sozialversicherungspflicht kommt deshalb nicht in Betracht. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Entgelt für die Erstellung der Masterarbeit gezahlt wird.
      
    Die Tätigkeit als Werkstudent kann also neben der Erstellung der Masterarbeit bestehen. In diesen Fällen zählen die Arbeitsstunden für die Masterarbeit nicht unter die 20-Stunden-Grenze und ein eventuell gezahltes Entgelt wäre sozialversicherungsfrei. Werden die Tätigkeiten aber innerhalb eines Unternehmens durchgeführt, ist eine klare Abgrenzung notwendig. Die Tätigkeiten müssten vertraglich und organisatorisch strikt voneinander getrennt werden.
     
    Wenn Sie die Splittung der Tätigkeit als Werkstudent mit der Erstellung der Masterarbeit schriftlich/vertraglich strikt voneinander trennen können, spricht nichts dagegen die Beschäftigung nach dem Werkstudentenprinzip durchzuführen (BGRU 0100).

    Die Stunden für die Erstellung der Masterarbeit werden nicht berücksichtigt und die Vergütung unterliegt nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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