Sehr geehrte Damen und Herren,
das Werkstudentenprivileg darf der Arbeitgeber nur anwenden, wenn der Student während der Vorlesungszeit nur maximal 20 Stunden in der Woche arbeiten.
In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) dagegen kann die Arbeitszeit auf mehr als 20 Stunden in der Woche ausgedehnt werden.
Unser Sachverhalt: Ein Student möchte ab 07.07.2026 (unbefristetes Arbeitsverhältnis) über 20 Std. die Woche arbeiten. Somit wäre er versicherungspflichtig in der GKV. Vorlesungsfreie Zeit ist ab 12.07.-30.09.2026 in dieser Zeit dürfte der Student mehr als 20 Std. die Woche arbeiten um Werkstudent zu sein. Ist hierzu eine Ummeldung erforderlich 07.07.-11.07.2026 = GKV ab 12.07. bis 30.09.2026 Werkstudent und ab 01.10.2026 wieder GKV? Oder gilt auch hier die vorausschauende Betrachtung und er ist ab dem 07.07.2026 einheitlich in der GKV abzurechnen?
Vielen Dank Kluge