Guten Tag,
ein Student muss für seine Masterarbeit vorab noch ein 3-monatiges Praktikum absolvieren. Im Anschluss daran möchte er noch ein 2-monatiges, freiwilliges Praktikum ableisten (beide mit Entgelt).
Unserer Auffassung nach könnten die ersten 3 Monate - da es sich um ein Zwischenpraktikum handelt - als sozialversicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis abgerechnet werden. Wie sieht es aber mit dem anschließenden Praktikum aus? Kann dieses als kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis abgerechnet werden oder entsteht hier volle Sozialversicherungspflicht?
Vielen Dank vorab und Gruß
N. Fitschen