Hallo,
kann ich einen Studenten kurzfristig beschäftigen, wenn der Student (Studium zum Landschaftsgärtner) nach einem halben Jahr in seinem ehemaligen Ausbildungsbetrieb (Ausbildung zum Gärtner) in den Semesterferien dort arbeiten möchte. Er wird mehr als 603€ verdienen.
Zeit vom 15.07.-30.09.26 incl. 14 Tage Betriebsurlaub.
Oder liegt eine Berufsmäßigkeit vor? Wenn ja, wieso?