Sehr geehrte Damen und Herren, ein Student 31 Jahre ist auf Grund des Alters selbst, freiwillig in der GKV versichert. Ist nachfolgende Einordung korrekt:
* bei einer wöchentlichen AZ unter = 20 Std. ist er als Werkstudent abzurechnen und abhängig
von vom Alter und der Verdiensthöhe; es bleibt bei den freiwilligen Beiträge zur GKV
* bei einer wöchentlichen AZ von über 20 Std. wechselt er automatisch von der freiwilligen GKV
in die Pflichtbeiträge zur GKV
FAZIT für den Wechsel in die Pflichtbeiträge zur GKV ist die reine wöchentliche AZ (über 20 Std.) ausschlaggebend, unabhängig vom Alter und dem Status Student?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Kluge