Liebes AOk-Expertenteam,
am 22.05.2026 erhielten wir die Info bzgl. einer tot- bzw. stillgelegten Versicherungsnummer eines Mitarbeiters.
Meine Fragen:
1. Stellt die alleinige Änderungen der Versicherungsnummer (am 22.05.2026) einen Tatbestand dar, der die 92er- Jahresmeldung mit Meldejahr 2025 stornieren lässt?
2. Falls eine solche Meldung der DSRV eingeht, wäre dann überhaupt eine Stornomeldung der 92er-UV-Meldung auszulösen? Welche Rechtsgrundlage greift hier?
Vielen lieben Dank.
Viele Grüße