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  • 01
    Stornierung DEÜV Meldung aufgrund einer tot- bzw. stillgelegten VSNR

    Liebes AOk-Expertenteam,


    am 22.05.2026 erhielten wir die Info bzgl. einer tot- bzw. stillgelegten Versicherungsnummer eines Mitarbeiters.


    Meine Fragen:

    1. Stellt die alleinige Änderungen der Versicherungsnummer (am 22.05.2026) einen Tatbestand dar, der die 92er- Jahresmeldung mit Meldejahr 2025 stornieren lässt?


    2. Falls eine solche Meldung der DSRV eingeht, wäre dann überhaupt eine Stornomeldung der 92er-UV-Meldung auszulösen? Welche Rechtsgrundlage greift hier?


    Vielen lieben Dank.

    Viele Grüße

     

  • 02
    RE: Stornierung DEÜV Meldung aufgrund einer tot- bzw. stillgelegten VSNR

    Nachtrag:


    3. Sollte eine Stornierung ausgelöst werden, muss dann die stillgelegte, also ursprüngliche VSNR oder die neu mitgeteilte VSNR in der Stornierung mitgeteilt werden?


    Vielen Dank.

    VG

  • 03
    RE: Stornierung DEÜV Meldung aufgrund einer tot- bzw. stillgelegten VSNR

    Guten Tag Frau Janiger,
     
    Meldung müssen nur bei den in § 14 DEÜV genannten Gründen storniert werden. Die Änderung der Rentenversicherungsnummer ist demnach grundsätzlich kein Anlass für eine Meldekorrektur.
     
    Eine Rentenversicherungsnummer wird immer dann „stillgelegt“, wenn für eine Person mehrere Rentenversicherungsnummern vergeben wurden. Hier wurden also die Meldungen in der Vergangenheit bereits immer der korrekten Person zugeordnet. Eine Korrektur der UV-Jahresmeldung ist nicht notwendig.
     
    Wenn die gleiche Rentenversicherungsnummer an verschiedene Personen vergeben wurde, wird diese Rentenversicherungsnummer „totgelegt“. Alle betroffenen Personen erhalten in diesem Fall eine neue Versicherungsnummer. Hier könnte es sinnvoll sein, die UV-Jahresmeldung für das Jahr 2025 nochmals mit der neuen gültigen Rentenversicherungsnummer zu übermitteln, um sicher zu gehen, dass die Meldung der zutreffenden Person zugeordnet wird. Eine dazugehörige Stornierung der „alten“ Meldung wäre dann mit der totgelegten Rentenversicherungsnummer zu übermitteln. Da Lohnabrechnungsprogramme in der Regel keine Meldung mit solchen ungültigen Versicherungsnummern mehr zulassen, kann diese alternativ über eine zertifizierte Ausfüllhilfe, wie z. B. das SV-Meldeportal, erstellt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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