Guten Tag,
ist bei einer 55er DEÜV aufgrund eines Störfalls Wertguthaben ein bestimmter Beitragsgruppenschlüssel zu melden, oder gilt immer der Beitragsgruppenschlüssel, der zum Zeitpunkt der 55er DEÜV für den betroffenen Personalfall hinterlegt war? Können Sie evtl. die Rechtsgrundlage zu Ihrer Antwort anführen? Hintergrund ist, dass unser Entgeltabrechnungssystem den BGS 3111 wählt, obwohl zum Zeitpunkt der 55er Meldung der BGS 3101 hinterlegt war.