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  • 01
    Steuerliche Behandlung Vorsorgeuntersuchung leitende Angestellte

    Liebes AOK Team,

    bisher waren Vorsorgeuntersuchungen der leitenden Angestellten steuer- und beitragsfrei. Nun soll die Differenz zwischen der Vorsorgeleistung und den Betrag, den die Krankenkasse für diese Untersuchung erstatten würde, versteuert werden. Uns ist unklar, wie sich der Betrag, den die Krankenkasse für diese Vorsorgeuntersuchung leisten würde, ermittelt werden kann. Wir wären daher dankbar, wenn Sie uns eine hilfreiche Vorgehensweise mitgeben könnten, um diese Sachverhalte steuerlich einwandfrei abzubilden.

    Vielen Dank

  • 02
    RE: Steuerliche Behandlung Vorsorgeuntersuchung leitende Angestellte

    Sehr geehrter Fragesteller,


    aus steuerlicher Sicht kommt in Betracht, die Vorgehensweise mit dem zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt durch Anrufungsauskunft rechtssicher abzustimmen (§ 42e EStG).

    Ansonsten wäre möglich, die bei gesetzlich versicherten Angestellten geleisteten Zuschüsse zu dokumentieren und für die Berechnung bei den leitenden Angestellten zugrunde zu legen oder (wenn Vergleichsfälle fehlen) die Höhe des Zuschusses durch Rückfrage bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu klären.

    Eventuell erhalten Sie weitere Hinweise von den Fachexperten Sozialversicherung.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
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