Liebes AOK Team,
bisher waren Vorsorgeuntersuchungen der leitenden Angestellten steuer- und beitragsfrei. Nun soll die Differenz zwischen der Vorsorgeleistung und den Betrag, den die Krankenkasse für diese Untersuchung erstatten würde, versteuert werden. Uns ist unklar, wie sich der Betrag, den die Krankenkasse für diese Vorsorgeuntersuchung leisten würde, ermittelt werden kann. Wir wären daher dankbar, wenn Sie uns eine hilfreiche Vorgehensweise mitgeben könnten, um diese Sachverhalte steuerlich einwandfrei abzubilden.
Vielen Dank