Liebe Experten,
ich beschäftigte einen Aktivrentner, der genau 2.000 Euro verdient, also ist sein Verdienst der Aktivrente sei Dank vollständig steuerfrei. Wie bei anderen Arbeitnehmern auch, erstatte ich dem Aktivrentner die Reisekosten nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei. Unter Verweis auf § 3c EStG und den Wortlaut von § 3 Nr. 16 EStG wurde dies in Frage gestellt. Im Hinblick auf § 3 Nr. 21 Satz 2 EStG halte ich mein Vorgehen (steuerfreie Erstattung der Reisekosten auch bei Aktivrentnern) jedoch für zutreffend. Was ist richtig?
Beste Grüße
Rudi Ratlos