Guten Abend, unser Azubi soll für die Zeit der Blockschule (Berufsschule) im Internat untergebracht werden. Was muss ich für die Steuer und die Sozialversicherung beachten? Danke
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Steuer und Sozialversicherung bei Internat für Blockschule
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RE: Steuer und Sozialversicherung bei Internat für Blockschule
Hallo Xy,
Übernachtungskosten sind Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer aufgrund einer beruflich bedingten Auswärtstätigkeit tatsächlich entstehen. Übernimmt der Arbeitgeber die Übernachtungskosten anlässlich einer Auswärtstätigkeit, sind diese als Reisekosten steuer- und beitragsfrei.
Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer aus Anlass von beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten entstehen, gehören nicht zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt, soweit sie lohnsteuerfrei sind.
Sind die Aufwendungen des Arbeitgebers anlässlich von beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten allerdings steuerpflichtig, sind sie auch beitragspflichtig.
Wir empfehlen Ihnen, vorab mit dem zuständigen Finanzamt die steuerrechtliche Bewertung der Übernahme der Übernachtungskosten im Internat während des Blockunterrichts durch den Arbeitgeber zu klären.
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung schließt sich dann der steuerrechtlichen an.
Mit freundlichen Grüßen
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