Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Sterbegeld

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    im Zusammenhang eines Todesfalles ist das Sterbegeld an Hinterbliebene auszuzahlen.

    Im Abrechnungsprogramm haben wir hierzu Lohnarten gefunden mit der Bezeichnung Sterbegeld steuerfrei und Sterbegeld steuerpflichtig.


    In welcher Fallkonstellation ist das Sterbegeld steuerfplichtig bzw. steuerfrei?


    Welches Tätigkeitsmerkmal ist im Abrechnungsfall bei Auszahlung von Sterbegeld anzugeben?

  • 02
    RE: Sterbegeld

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft steuerrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Steuerrechts keine Stellungnahme abgeben können.
    Antworten auf steuerrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt sowie von Fachanwälten für Steuerrecht.

    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Sie bei Ihrer Frage das Themengebiet Arbeitsrecht bzw. Steuerrecht auswählen.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Steuerrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Steuerrecht“.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Sterbegeld

    Sehr geehrter Fragesteller,


    Sterbegeld ist grundsätzlich steuerpflichtig und bleibt nur dann (ausnahmsweise) nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei, wenn es wegen Hilfsbedürftigkeit der Hinterbliebenen (also nicht generell) ausgezahlt wird (BFH-Urteil vom 19.4.21, Az. VI R 8/19).

    Für die Frage zum Tätigkeitsschlüssel dürfen wir auf die Fachexperten SV verweisen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
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