Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Arbeitnehmerin (Ehegattin des Geschäftsführers) ist bei im Betrieb im Rahmen eines gewerblichen Minijobs beschäftigt. Daneben übt sie ein weiteres Hauptarbeitsverhältnis aus, für das der Hauptarbeitgeber den Minijob bereits bescheinigt/zugesichert hat.
Für das neue Minijob-Verhältnis ist nun der Eintritt des Mutterschutzes zu beachten.
Welcher Beitragsgruppen- und Personengruppenschlüssel ist in der Entgeltabrechnung korrekt zu verwenden, und welche Pauschalbeiträge (Kranken- und Rentenversicherung) sind abzuführen?
Wie ist während der gesetzlichen Schutzfristen (kein Beschäftigungsverbot) mit dem Arbeitsentgelt im Minijob zu verfahren?
Besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld auch im Rahmen eines Neben-Minijobs?
Über eine sozialversicherungsrechtliche Prüfung und konkrete Hinweise zu den anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen danke ich Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen