Eine Beschäftigte steht seit dem 01.11.2024 in einem unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt seit dem 01.04.2026 20 Stunden pro Woche (Vollzeit 39 Std.); zuvor Vollzeit.
Zum 01.04.2026 hat sie ein berufsbegleitendes Studium aufgenommen und uns die Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt.
Wir haben im Expertenforum zwar etwas zu der 20 Stunden Thematik gefunden, irgendwie passt das aber nicht 1:1 zu unserem Fall.
Die Krankenkasse hat der Beschäftigten mitgeteilt, dass wir ihren Status bzw. die Schlüsselung auf „Studentin/Werkstudentin“ ändern müssten.
Nach unserer Einschätzung liegt jedoch weiterhin eine reguläre versicherungspflichtige Beschäftigung vor.
Unsere Fragen:
Ist trotz Immatrikulation weiterhin von einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auszugehen?
Ist eine Änderung der Personengruppe bzw. Beitragsgruppenschlüsselung in diesem Fall überhaupt zulässig oder erforderlich?
Vielen Dank.